Bartholomäus ("Barthlomee") Wanner zu Oppeltshofen bekennt, daß er entgegen dem von ihm ausgestellten Leiherevers die Wiese zwischen den Runsen, die zu seinem Lehengut gehört, ohne Erlaubnis weiterverliehen hat. Er hat dadurch sein Gut verwirkt, doch hat ihm Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, dieses aus Gnaden belassen, unter anderem weil er mit einem Leibgeding für seinen Schwiegervater belastet ist. Er zahlt jährlich für die Wiese einen Zins von 6 ß d und wird künftig nichts weiterverleihen. Nach dem Tod des Schwiegervaters fällt die Wiese dem Kloster heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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