Anspruch auf den Nachlaß der Ailheit in gen Espen, Ehefrau des Appellanten. Die Appellaten hatten als Neffen und damit nächste Verwandte die Güter eingefordert, weil die Erblasserin sie ihnen schon zu Lebzeiten übertragen haben soll. Das RKG sprach dem Appellanten am 1. September 1559 die umstrittenen Güter zu.
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AA 0627, 4044 - N 240/784
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1549 - 1560 (1548 - 1560)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Nespen (ten Espen, tho Nespen) Gladbach, (Bekl.) Beklagter: Veit Pieper (Pfeiffer), Jürgen Jäger, Thomas Bangen, Christian Paul, Johann Bisegis und Walter, Peter und Aleff in der Sittard, Gladbach, Gladbach(Kl.) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Portius 1549 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Ludwig Ziegler 1549 - Lic. Christopher Swabach 1549 - Dr. Johann Deschler (1557) 1559 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht zu Gladbach 1548 - 2. Hauptgericht Jülich 1549 - 3. RKG 1549 - 1560 (1548 - 1560) Beweismittel: RKG-Urteil vom 1. Sept. 1559 (10f.). Bd. I: Aufstellung der umstrittenen Gült- und Rentbriefe (Q 15). Designatio expensarum (Q 24). Beschreibung: 2 Bde., 9 cm, 383 Bl.; Bd. I: 129 Bl., lose; Q 1 - 27 außer Q 20; Bd. II: 254 Bl., gebunden; Q 20 (Zeugenaussagen).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:14 MESZ