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Die Unterhaltung des kurpfälzischen evangelisch-lutherischen Konsistoriums und der dazu von den Gemeinden geforderte jährliche Beitrag, insbesondere die bewilligte Einziehung einer Jahresbesoldung von den vakanten Pfarreien (sog. Provisionalgelder).
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Die Unterhaltung des kurpfälzischen evangelisch-lutherischen Konsistoriums und der dazu von den Gemeinden geforderte jährliche Beitrag, insbesondere die bewilligte Einziehung einer Jahresbesoldung von den vakanten Pfarreien (sog. Provisionalgelder).