Bestimmung des Bürgermeisters, der Schöffen und des Rats von Wesel, dass der Bürgermeister oder einer, der vorher Ratsherr gewesen ist, oder, in deren Abwesenheit, zwei gute Städter von Streitenden Frieden verlangen können. Wer, drei mal darum angegangen, den Frieden verweigert, soll ihn von der Stunde an später nicht mehr haben (Nur Regest).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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