Vertrag zwischen dem Rat der Stadt Nürnberg und den mit dem Vollzug des kaiserlichen Edikts vom 7. Mai 1676 (betreffend das Einfuhrverbot französischer Waren) betrauten Kommissären, Johann Joachim Becher, kaiserlicher Kammer- und Komerzienrat, und Philipp Wilhelm von Hörnich. - Unterfertigte: die beiden kaiserlichen Kommissäre und die Nürnbergischen Bevollmächtigten: Gabriel Nützel von und zum Sünderspühl, Dr. Magnus Fetzer d. An., Dr. J. G. Richter.

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Staatsarchiv Nürnberg
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