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Klage des älteren Bürgermeisters Bernhard Droste zum Hülshoff ./. Henrich Stevening wegen Beleidigung und Bedrohung. Der Beklagte wird am 8.11. 1607 festgenommen und auf dem Grutsaal, später auf dem Hörstertor in Haft behalten. Sein Advokat ist Lic. Dietrich zum Sande, sein Prokurator Wennemar Vianden. Prokurator des Klägers ist Johan Francke, der fiskalische Anwalt Johan Winckeldey erhebt öffentliche Anklage. Die Sache endet mit einem Urteil der Universität Marburg, das am 29.2. 1608 verkündet wird. Der Beklagte muss 1000 Thaler Strafe zahlen und soll in Haft bleiben, bis gehörige Sicherheit für die Stadt geleistet ist. Die Sicherheit haben dann seine Brüder Lübbert, Johan und Everwin Stevening zum Broke am 8.3. 1608 geleistet.

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Stadtarchiv Münster
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