Verordnung der Reichswehrbrigade 10 zur Rücknahme der
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und Verhängung einer
Ausgangssperre im Freistaat Braunschweig sowie
Zusatzbestimmungen des Militärbefehlshaber des
Sicherungsabschnittes Braunschweig während der Unruhen im März
1920