(1) W 4211 (2)~Kläger: Dr. med. Gerhard Witte für sich und seine Geschwister Dietrich, Johann, Kurt, Jobst und Katharina; 1634 Gerhard, Dietrich, Johannes, ein Bevollmächtigter für Jobst ( Jodocus) Witte, Katharina Witte für ihren Mann, Johann Kröger; Nikolaus Neuhaus, (Bekl.) (3)~Beklagter: Eleasar (auch: Le(i)ser) Hirsch, Jude in Rinteln, (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Stauber (1631) ( Dr. Barthold Giesenbier 1634 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Arnold Nagel 1630 ( Lic. Goll (1633) ( Dr. Lukas Goll 1639 (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Hintergrund des Verfahrens ist offenbar ein Streit um die Abwicklung einer durch den Appellaten vermittelten größeren Silberlieferung für die Münze. Dieser hatte 1618 einen Rückstand in seiner Bezahlung von fast 3000 Rtlr. eingeklagt. Die RKG-Appellation richtet sich gegen ein Urteil, mit dem dem Appellanten und seinen Geschwistern als Erben des Vogtes Dietrich Witte aufgegeben wurde, auf die Klage Hirschs einzugehen und seine auf Nichtigkeit (wohl des vorausgegangenen Verfahrens) gerichteten Klageartikel (articules nullitates) zu beantworten, wie dieser die Rekonventionsklage der Wittes litiskontestieren sollte, wonach letzteres Verfahren aber bis zur Entscheidung des Konventionsverfahrens ruhen sollte. Der Appellant wendet dagegen ein, sein Vater sei bereits durch ein 1622 mit Rat der Marburger Juristenfakultät ergangenes Urteil des Audienzgerichtes von der (auch gegen den Münzmeister Jakob Pfaler und Valentin Römers Erben gerichteten) Klage Hirschs absolviert, dieser zur Begleichung der Gerichtskosten verurteilt und seinem Vater die Rekonventionsklage (weil Hirsch ihn der Falschaussage und des Mordes (falsi et assassini) bezichtigt haben sollte) ausdrücklich vorbehalten worden. Dies Urteil sei, da die RKG-Appellation Hirschs dagegen vom (Audienz-) Gericht abgewiesen und von ihm in der Zwischenzeit nicht betrieben worden sei, hinfällig und das Urteil damit rechtskräftig geworden. Er sieht sich durch das Urteil, gegen das sich die jetzige RKG-Appellation richtet, der Wirkung des rechtskräftigen Urteils von 1622, insbesondere der Erstattung der sich auf mehr als 500 Rtlr. belaufenden Gerichtskosten, aber auch der Betreibung des Rekonventionsverfahrens, dessen Führung dem Vater ausdrücklich zugestanden worden sei, das aber nun ausgesetzt werde, beraubt. 27. September 1633 auf Antrag des Appellaten RKG-Citatio edictalis ad reassumendum gegen Bernhard Witte, Jakob Pfaler und Valentin Römers Erben. Der appellatische Prokurator beantragte in mündlichen Vorträgen Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, hilfsweise eine Entscheidung in der Hauptsache, so daß ihm die anerkannte Schuld abzüglich beweislich erfolgter Zahlungen ausgezahlt werden sollte, betonte gegen einen entsprechenden mündlichen Antrag des appellantischen Prokuratoren die Gültigkeit der Appellation gegen das Urteil von 1622 und die sich aus den Acta priora ergebende Nichtigkeiten dieses Verfahrens. Mit Urteil vom 4. Juli 1639 erkannte das RKG auf Rufen gegen die Mitcitierten. (6)~Instanzen: 1. Gräflich lipp. Räte (teils als lipp. Audienzgericht und teils als lipp. Kanzlei bezeichnet) mit Rat der Juristenfakultät der Universität Marburg (1622) 1618 - 1630 ( 2. RKG 1631 - 1640 (1614 - 1640) (7)~Beweismittel: Acta priora (Q 7b). (Möglicherweise Partei-) "Register uber die Acta prioris instantiae, und sonderlich in deßelben protocoll angezogenen beylagen in Sachen Doctor Witte ./. Eleasaruus Juden, praet[ensae] Ap[pe]l[ati]o[n]is", die darin angegebenen Seitenzahlen stimmen nicht mit denjenigen der Acta priora überein, (Bd. 1 Bl. 6 - 17). (Möglicherweise Partei-) "Protocollum In Sachen Eleasar Juden zu Rinteln ./. Jacob Pfalern & Consortes", 1622 (Q 3). Zeugenverhöre, 1619 (Bd. 2 Bl. 380 - 584). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 17 cm; Bd. 1: 2 cm, 60 Bl., lose; Q 1 - 7, 8 - 12, 2 Beil.; Protokoll, Q 1 - 7 Bd. 2: 10,5 cm, 611, geb.; archivseits abgetrennter 1. Teil von Q 7b; Bd. 3: 5 cm, Bl. 612 - 889, geb.; archivseits abgetrennter und am Schluß unvollständiger 2. Teil von Q 7b.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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