Die von der Gräfin von Bothmar gebetene Verschonung mit dem öffentlichen Anschlag des wegen ihres durch Selbsterhängung umgekommenen Bruders, des Grafen Karl Heinrich von Hoym, und dessen konfiszierten Allodialvermögens ins Land emanierten Mandats datum 23. Februar 1737 in ihren Gerichten zu Radeburg und Rödern wobei zu befinden, was sowohl wegen der daselbst, als auch auf den sämtlichen, den übrigen von der hoymischen Familie gehörigen Gütern zu bewerkstelligenden öffentlichen Affixion gedachten hoymischen Mandats, geschrieben worden

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Sächsisches Staatsarchiv
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