Jodocus Abt des Stifts Königslutter belehnt, nachdem seit Ausstellung des letzten Lehnbriefes des Abts Gerhard für Franz Kalm (24. Aug 1593) der Abt Gerhard, der Abt Wilhelm u. der gen. Franz Kalm gestorben sind, die Erneuerung der Belehnung aber wegen der Zwistigkeiten zwischen dem Herzoge u. der Stadt Braunschweig bisher unterblieben war, - den Braunschweigischen Raths Kämmerer Heinrich Kalm, des sel. Albrechts Sohn, seinen Bruder Dr. jur. Johann Kalm u. ihre Vettern: Curdt K., des sel. Christophs Sohn, Werner u. Franz, des sel. Werners Söhne, Jürgen u. Franz, des sel. Franz' Söhne, mit 2 Hufen auf dem Gevensleben'schen Felde im Gericht Jerxheim. (Die Lehnware beträgt 2 Reichstaler.) So geben in unserm stifft Konningslutter Donnerstags post Simonis et Judae. 30. Octobris 1617. Mit Unterschr. Siegel verloren.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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