Staatliches Forstamt Waldenbuch (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/73
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Staatliche Forstämter 'neuer Ordnung' (ab 1902)
Überlieferungsgeschichte
Das Staatliche Forstamt Waldenbuch ging 1902 aus dem Revieramt Waldenbuch des Forstamts "alter Ordnung" Bebenhausen hervor. Im Jahr 1921 übernahm der Amtsbezirk einen Gebietsanteil des Forstamts Böblingen. 1965 ging wiederum Gebietsfläche des Forstamts Waldenbuch zurück an Böblingen. Im gleichen Jahr löste sich das angrenzende Forstamt Plattenhardt auf und wurde gänzlich vom Forstamt Waldenbuch übernommen. 1975 löste sich nun der Amtsbezirk Waldenbuch auf und wurde gebietstechnisch in die Forstämter Weil im Schönbuch und Nürtingen eingegliedert. Im Zuge der Gebietsreform zum Jahre 2005 wurden letztgenannte Forstämter aufgelöst, sodass der Bereich Forsten seit diesem Zeitpunkt dem Verantwortungsbereich der Landkreise Böblingen und Esslingen unterliegt.
Das Staatliche Forstamt Waldenbuch ging 1902 aus dem Revieramt Waldenbuch des Forstamts "alter Ordnung" Bebenhausen hervor. Im Jahr 1921 übernahm der Amtsbezirk einen Gebietsanteil des Forstamts Böblingen. 1965 ging wiederum Gebietsfläche des Forstamts Waldenbuch zurück an Böblingen. Im gleichen Jahr löste sich das angrenzende Forstamt Plattenhardt auf und wurde gänzlich vom Forstamt Waldenbuch übernommen. 1975 löste sich nun der Amtsbezirk Waldenbuch auf und wurde gebietstechnisch in die Forstämter Weil im Schönbuch und Nürtingen eingegliedert. Im Zuge der Gebietsreform zum Jahre 2005 wurden letztgenannte Forstämter aufgelöst, sodass der Bereich Forsten seit diesem Zeitpunkt dem Verantwortungsbereich der Landkreise Böblingen und Esslingen unterliegt.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ