Gutachten von Fritz Freiherr Marschall von Bieberstein: "Dürfen nach den Verordnungen des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen von 1931/32 oder auf Grund der badischen Haushaltsnotverordnung von 1931 Kolleggeldforderungen und andere Einkünfte der Privatdozenten, Titular- und Honorarprofessoren unter die Gehaltskürzungen einbezogen werden?"

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