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Martin [von Lichtenberg], Dekan von Fulda und Propst von
Johannesberg, die anderen Dignitäre (amptherren) und der Konvent des
Klosters Fulda; Joha...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1382 Januar 25
Ausfertigung, Pergament, 31 mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (von Siegel Nr. 3, 6, 7, 9, 10, 12, 14, 15, 17, 18, 21 nur Pergamentstreifen erhalten; Siegel Nr. 25, 27, 28 und 31 fehlen ganz)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegebin nach Christes geburte driczenhundert iar in dem zweyundachczigisten iare an sent Pauwels tage als er bekart wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Martin [von Lichtenberg], Dekan von Fulda und Propst von Johannesberg, die anderen Dignitäre (amptherren) und der Konvent des Klosters Fulda; Johann, Propst von Michaelsberg (sent Michel), und der dortige Konvent; Volprecht (Volpert), Propst von Neuenberg, mit Dekan und Konvent; Wigand (Wigant), Propst von Frauenberg, mit Dekan und Konvent; Engelhard (Engilhard), Propst von Höchst; Dekan und Konvent von Johannesberg; Dekan und Konvent von Petersberg; die fuldischen Ritter und Knappen und die Städte Fulda, Hammelburg, Vacha und Geisa beschließen an Eides statt eine Einigung. Sie wollen die Rechte des Klosters und des Landes wahren und versprechen sich wechselseitig Schirm und Schutz. Zur Entscheidung von Streitfällen haben sie sieben Schiedsleute gewählt: Konrad von Waltratshausen, Kustos; Karl von Bibra, Pförtner des Klosters Fulda; die Ritter Eberhard und Gottschalk von Buchenau für die Ritter und Knappen; Apel Ledenther, Bürger in Fulda; Konrad Smyd, Bürger in Hammelburg und Berthold (Berld) Murhard, Bürger in Vacha, für die Städte. Sie sollen gütlich oder nach Recht entscheiden. Streitigkeiten über Erbgut oder Lehngut werden, soweit sie von den Schiedsleuten nicht einstimmig oder mehrheitlich gütlich beigelegt werden können, an das zuständige Gericht überwiesen. Die Schiedsleute werden zur Durchsetzung ihrer Beschlüsse ermächtigt. Bei Ausscheiden eines Schiedsmannes ersetzt ihn die betroffene Partei. Der neu gewählte Schiedsmann ist zum Gelöbnis auf den Vertragstext verpflichtet. Die sieben leisten mit erhobener Hand einen Eid auf die Heiligen, den Vertrag einzuhalten und niemand zu bevorteilen. Erlittener Schaden bei der gegenseitigen Unterstützung geht nach dem Urteil der sieben zu Lasten des Klosters. Sollten den Mönchen ihre Pfründen vorenthalten werden, unterstützen die Städte sie bei ihren Ansprüchen. Keine Partei soll das Bündnis verlassen. Die Vertragsparteien verpflichten sich auf den heiligen Bonifatius. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 4, Avers 5, Avers 8, Avers 11, Avers 13, Avers 16, Avers 19, Avers 20, Avers 22, Avers 23, Avers 24, Avers 26, Avers 29, Avers 30)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Propst von Johannesberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Michaelsberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Volprecht, Propst von Neuenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand, Propst von Frauenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Engelhard, Propst von Höchst
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan und Konvent von Johannesberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan und Konvent von Petersberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: die fuldischen Ritter und Knappen: ?
Vermerke (Urkunde): Siegler: Giso von Bimbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: ?
Vermerke (Urkunde): Siegler: ?
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottschalk von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Siegler: ?
Vermerke (Urkunde): Siegler: ?
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rorich von Eisenbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich (Henner) von Eisenbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Heringen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Heringen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad von Romrod
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Bimbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann von Heringen, Heinrich (Hentze) von Schlitz genannt Görtz
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Städte Fulda, Vacha, Geisa und Hammelburg
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 29
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Grossart, Landstände, Beilage Nr. 2, S. 93-97
Laut Germania Benedictina VII, S. 460 ist Engelhard von Wambold 1380 und 1387 als Propst von Michaelsberg belegt.
Laut Germania Benedictina VII, S. 647 sind Erwin Löw de Steinfurth 1375 und 1383 [?] und Johann von Rorbach 1378 und 1384-1391 als Pröpste von Höchst [Odenwald] belegt.
Laut Grossart sind an Siegeln erhalten: Konvent des Klosters Fulda; Propst von St. Johann; Konvent von St. Michael [Michaelsberg ?]; Volprecht, Propst von Neuenberg, samt Dekan und Konvent; Konvent von Frauenberg; Konvent von Petersberg; die fuldischen Ritter und Knappen: Giso von Bimbach, Gottschalk von Buchenau, Rorich von Eisenbach, Heinrich von Eisenbach, Friedrich von Heringen, Heinrich von Heringen, Konrad von Romrod, Friedrich von Bimbach, Hermann von Heringen, Heinrich von Schlitz genannt Görtz und die Stadt Geisa; ein Siegel ist unkenntlich.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.