Schultheiß, Bm. und Richter zu Balingen schlichten einen Streit zwischen dem Kirchherrn und den Heiligenpflegern zu Ostdorf und den Wagnern von Balingen um einen Kelch im Wert von 18 fl, den der + Ulrich Wagner, Kirchherr zu Ostdorf, an den St. Petersaltar daselbst gestiftet hatte und von welchem dem Golschmied noch 10 fl zu bezahlen sind. Sie urteilen, die Wagner sollen die 10 fl zu zwei Terminen, auf Mittfasten (Letare, 4. Fastensonntag) und zum Balinger Jahrmarkt (wann ?), bezahlen und dann keine Ansprüche mehr an die Pflege stellen.