Heiratsvertrag zwischen Johann Christoph von Gemmingen zu Michelfeld, Sohn des verstorbenen Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld und der verstorbenen Anastasia von Helmstatt, als Bräutigam, und Brigitte Johanna von Feilitzsch, Tochter des verstorbenen Reichskammergerichtsassessors Ludwig Marquard von Feilitzsch und der Maria Magdalena von Weißenbach. Das Heiratsgut der Braut und die Widerlegung des Bräutigams belaufen sich auf jeweils 3000 Gulden Frankfurter Währung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer); außerdem gibt der Bräutigam 400 Gulden Morgengabe. Das Wittum wird auf Michelfeld angewiesen.