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Die Klage richtet sich dagegen, daß die Beklagten an 3 Terminen gewaltsam in die Herrschaft Oedingen, die der Orden samt allen obrigkeitlichen Rechten von der Äbtissin des Stiftes Nivelles (Belgien) erworben habe, eingedrungen seien, die auf den Orden vereidigten Untertanen gezwungen hätten, ihnen zu huldigen, und den Dingstuhl völlig zerstört hätten. Der Kläger wendet sich gegen diesen Eingriff in die alleinigen obrigkeitlichen Rechte des Ordens an das RKG, da die Beklagten verschiedenen Gerichten unterstünden. Die Beklagten als plettenbergische Untertanen beanspruchen die obrigkeitlichen Rechte im Dorf Oedingen einschließlich des Gerichtszwanges als langjährigen, zu Haus Landskron gehörenden Besitz für sich. Es wurde um die Besetzung einer Kommission gestritten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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