Kurfürst Joachim II. von Brandenburg bekennt, dass ihm Markgraf Johann von Küstrin 5.000 Taler geliehen und dass er ihm dafür Hufengeschoss, Giebel- und Biergeld aus der Komturei Lietzen verschrieben habe. Da diese aber dem [Johanniter]Orden zugeschrieben und dem Markgrafen nur auf bestimmte Zeit und besondere Fälle eingeräumt worden ist, verspricht er ihm zu größerer Sicherheit den Pfandschilling in Höhe von 5.000 Talern bei Auslösung der Herrschaften Beeskow und Storkow durch den römischen König bzw. bei Nichtauslösung die Verschreibung der 5.000 Taler auf Amt und Kloster Leitzkau. Donnerstags in der Heiligen Pfingstwochen. Siegel am Pressel

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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