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Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach weist dem Markgrafen Friedrich Magnus für den Fall des Rückfalls des Heiratsgutes seiner Gemahlin Christine Juliane im Betrage von 25.000 fl. Schloss und Amt Gerstungen als Unterpfand an.
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Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach weist dem Markgrafen Friedrich Magnus für den Fall des Rückfalls des Heiratsgutes seiner Gemahlin Christine Juliane im Betrage von 25.000 fl. Schloss und Amt Gerstungen als Unterpfand an.