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0.1. Zur Geschichte von Stadt und Stabskellerei Heimsheim: Die Endung -heim weist auf einen Siedlungsbeginn in fränkischer Zeit. Die uns näher bekannte Geschichte Heimsheims beginnt jedoch mit der Erstnennung in einer Chronik des 10. Jahrhunderts: 965 traf der aus Italien zurückkehrende König Otto I. hier seine Söhne, den späteren König Otto II. und Erzbischof Wilhelm von Mainz. Für das 12. Jh. ist ein Heimsheimer Ortsadel nachweisbar. Aus der Hand der Grafen von Calw oder deren Rechtsnachfolger gelangte Heimsheim spätestens 1245 in den Besitz der Pfalzgrafen von Tübingen, die es zwischen 1245 und 1295 zur Stadt erhoben. Kaiser Friedrich III. erneuerte 1456 die Stadtrechte. Anfang des 14. Jh. wurden die Herrschaftsrechte schließlich an die Herren von Stein übertragen. Diese verkauften 1407 einen Teil von Heimsheim an die von Gemmingen, 1442 einen weiteren Teil an die Markgrafen von Baden. Schließlich war Heimsheim vielfach geteilter Ganerbenbesitz, an dem die von Stein, von Enzberg, von Höfingen, von Gemmingen, von Gültlingen, von Schmalenstein und von Stadion beteiligt waren. Ab 1443 begann Württemberg in die Ganerbschaft einzudringen und kaufte 1443 die Teile an Heimsheim der von Höfingen und von Stein, 1456 den der von Gültingen, 1465 den der von Stadion, 1497 den der von Schmalenstein und erhielt 1687 durch einen Tausch schließlich den Rest der bis dahin badischen Teile an Heimsheim. 1724-1733 war Heimsheim Mannlehen des Grafen Wilhelm von Grävenitz. Der einst badische Teil an Heimsheim blieb auch nach 1687 unter der herzoglichen Rentkammer, während die übrigen Anteile am Ort zum Oberamt Leonberg gehörten. 1807/1808 war Heimsheim zeitweilig dem Oberamt Weil, danach wieder dem Oberamt, dann Landkreis Leonberg unterstellt. Der Bezirk der Stabskellerei Heimsheim umfasste neben Rutesheim, Malmsheim, Mercklingen, Friolzheim, Mönsen, Hausen, Munsheim, Tiefenbronn, Neuhausen, Gebersheim und Althengstett auch den Waldenserort Perouse. Im Bereich der kirchlichen Organisation gehörte das Gebiet der späteren Stabskellerei zum Bistum Speyer, nach der Reformation zur Spezialsuperintendenz Leonberg. Visitationsinstanz war die Generalsuperintendenz Maulbronn. Bis 1807/08 übte der Stabskeller von Heimsheim gleichzeitig das Amt des Geistlichen Verwalters aus.
0.2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: 0.2.0 Seit 1422/1423 wurden in Württemberg bei der von der Rentkammer zentral gesteuerten systematischen Aufzeichnung von Besitzungen, Rechten und Einkünften in Lagerbüchern mehrere gleichlautende Reinschriften erstellt: Ein Exemplar verblieb in der Kanzlei der Rentkammer, ein zweites wurde im Archiv hinterlegt, eine dritte Reinschrift erhielt die zuständige Kellerei, die in der Zeit des aktuellen Gebrauchs Nachträge vermerkte. Das heutige Lagerbuchselekt führt verschiedene ältere Reihen zusammen: 0.2.1 Die altwürttembergische Reihe "weltliche Lagerbücher" Ursprünglich umfasste diese Reihe die Archivexemplare, die häufig den Außenvermerk ¿Archiv¿ tragen. Im Laufe der Zeit wurden diesem Bestand Konzepte, Mehrfertigungen und Lagerbücher der 1806 neu erworbenen Herrschaften hinzugefügt, so dass ein Mischbestand erwuchs, der 1938 anlässlich der Neugliederung der Bestände durch K.O. Müller die Bestandsbezeichnung H 1 erhielt. 0.2.2 "Dublettenreihe" Seit 1908 wurden unter der etwas irreführenden Bezeichnung "Dublettenreihe" Mehrfertigungen, aber auch Konzepte und Abschriften von Lagerbüchern geistlicher und weltlicher altwürttembergischer sowie neuwürttembergischer Herrschaften zusammengeführt. Der Bestand gelangte ins Staatsarchiv Ludwigsburg und erhielt die Signatur H 6. 0.2.3 Lagerbuchreihe des Finanzarchivs Im Rahmen der Neuordnung 1806 wurde der überwiegende Teil der altwürttembergischen Lagerbücher aus den Registraturen der Bezirksämter den Kameralämtern übergeben, die - ausgehend von den aktuellen Verwaltungsbedürfnissen - umfangreiche Kassationen und Umordnungen vornahmen. Allmählich gaben die Kameralämter die Lagerbücher an das 1822 eingerichtete Finanzarchiv ab. Nach erneuten Kassationen und uneinheitlicher Ordnung wurden in dieser Zeit für ungefähr die Hälfte der Überlieferung provisorische Verzeichnisse erstellt. Die dabei vergebenen rund 4200 Zahlensignaturen sind mit Blaustift auf der Vorderseite vermerkt. 1924 übernahm das Staatsarchiv Ludwigsburg die Lagerbuchbestände des aufgelösten Finanzarchivs und wies sie der Bestandsgruppe H 6-10 zu. 0.2.4 "Sonderreihe" des Staatsarchivs Ludwigsburg Bruchstückhaft blieb um 1930 der Versuch, aus der Überlieferung des Finanzarchivs diejenigen Erneuerungen in einer Reihe zusammenzuführen, die in den Stuttgarter Lagerbuchbeständen fehlten. 0.2.5 Beständebereinigung durch K.O. Müller K.O. Müller löste den von ihm gebildeten Mischbestand H 1 (s. o.) in einer zweiten Verzeichnungsphase auf, indem er die altwürttembergischen Lagerbücher im Bestand A 295 zusammenfasste und die neuwürttembergischen Lagerbücher den Reihen B 1-5 zuwies. Nach Abgabe der in Ludwigsburg befindlichen Lagerbücher an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Juli 1950 wurde unter der Leitung von F. Pietsch der gesamte Überlieferungskomplex neu gegliedert. Aus pragmatischen Gründen verzichtete man dabei auf die Rekonstruktion der Registraturen der Kanzlei, des Archivs sowie der Kellereien in eigenen Reihen. Vielmehr vereinen die heutigen Bestände H 101/ 1ff, gruppiert nach Oberämtern, alle überlieferten Exemplare der jeweiligen Erneuerungen - also Konzepte, Reinschriften, Abschriften - in einer Reihe. Dies gilt auch für Heimsheim, für das Lagerbücher ab 1701 überliefert sind. Der Bestand H 101/24 enthält Lagerbücher aus den Jahren 1557 bis 1820.Der Bestand H 101/26 enthält Lagerbücher aus den Jahren 1701 bis 1805. In ihnen wurden die Rechte, Lasten und Einkünfte aus Grundstücken und anderen Besitzungen im Amtsbezirk als Übersicht für die Herrschaft und deren Verwaltung festgehalten. Zur Begründung und Sicherung verschiedener Rechte und Pflichten wurden Urkunden- und Reskriptabschriften eingefügt.. Zur Begründung und Sicherung verschiedener Rechte und Pflichten wurden Urkunden- und Reskriptabschriften eingefügt.
0.3. Zur Verzeichnung des Bestandes: Nach der Zusammenführung der Bestände wurde mit der Neuverzeichnung begonnen. Die Richtlinien hierfür erarbeiteten 1974 H.-M. Maurer und H. Natale. Die bestehende Durchnummerierung wird durch Zwischennummern für die einzelnen Ämter (H 101/1 Altensteig bis H 101/64 Winnenden) mit jeweiliger Neuzählung der einzelnen Bände ersetzt. Alte und neue Signaturen sind sowohl in der Online-Datenbank als auch in der Konkordanz am Ende dieses Repertoriums vermerkt. Der Verzeichnung liegt folgendes Schema zugrunde: 1. Bandnummer 2. Titel 3. Genetische Stufe und evtl. Behördenprovenienz 4. Renovator(en) 5. Orte 6. Urkunden 7. enthaltene Beilagen oder Reskripte 8. äußere Bandbeschreibung 9. Vorsignaturen 10. Umfang 11. Jahr der Anlage Der Bestand umfasst 11 Bände, in denen 21 verschiedene Urkundenabschriften aus der Zeit zwischen 1443 bis 1790 enthalten sind. Die belegten Regale umfassen 1 m. Die Verzeichnung erfolgte durch Simone Sackmann im Frühjahr 2008 unter Anleitung des Unterzeichneten, der auch die Endredaktion besorgte. Franz Moegle-Hofacker
Korrespondierende Bestände: Weitere Archivalien die weltliche und geistliche Verwaltung Heimsheims betreffend finden sich außer in H 101/24 v.a. in folgenden Beständen: A 249 Rentkammer: Ämterakten - Heimsheim (Stabskellerei) A 284/36 Kirchenrat: Ämterregistratur - Heimsheim GV A 297 Weltliche Zins- und Haischbücher A 298 Weltliche Leibeigenenbücher A 302 Weltliche Ämterrechnungen A 303 Geistliche Ämterrechnungen A 355 L Heimsheim, Stabskellerei und G A 468 Geistliche Zins- und Haischbücher H 101/33 Weltliche Lagerbücher: Leonberg H 102/29 Geistliche Lagerbücher: GV Heimsheim H 102/ 42 Geistliche Lagerbücher: GV Leonberg
Literatur: - Binder, Christian M.: Wirtembergs Kirchen- und Lehrämter, Bd. 2. Tübingen 1800. - Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Bd. V: Regierungsbezirk Karlsruhe. Hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg. Stuttgart 1976. - Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 6: Baden Württemberg. Hrsg. von Max Miller. Stuttgart 1980. - Beschreibung des Oberamts Leonberg, 2 Bände. Hrsg. vom Württembergischen statistischen Landesamt. Stuttgart 21930. Gesamttitel: Beschreibung des Königreichs Württemberg, 30. - Maurer, Hans-Martin (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Sonderbestände G, H, L, N, P, Q. Stuttgart 1980.
11 Bände; Bestellnummern: Band 1 - 11 (alt:686a-695)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.