Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass der verstorbene Philipp Bock von Erfenstein (Erffensteyn) zu Lebzeiten, nach glaubhaften Angaben seiner Ehefrau Pauline von Engelstadt (Paulin von Engelstatt), seinen Anteil an dem Erblehen von 13 Malter Korngülte und 1 Malter Hafer, beides Binger Maß, sowie einer Gülte von 11 Schilling Heller zu Fürfeld (Furfelt), die er in Gemeinschaft mit Wilhelm von Randeck besaß, als Leibgeding verschrieben hat, solange sie Witwe bliebe. Der Pfalzgraf gibt seine Zustimmung zu der Verschreibung, behält sich aber Mannschaft, Lehenschaft und Lehnrecht an den Gütern vor.