Notiz des Hofmeisters Jakob von Fleckenstein, der zwischen Landgraf Wilhelm zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Ziegenhain und Nidda (Nydt), einer- sowie Hans Lindenschmidt (Lindensmidt) und Heinrich Neurot (Nuwrot) andererseits eine Schlichtung vereinbart hat, nachdem es zwischen beiden Seiten zu Fehde und Feindschaft gekommen war: Auf Wunsch Kurfürst Philipps von der Pfalz beenden beide die Fehde und Feindschaft und überstellen diesem alle Gefangenen. Schatzungen sind ledig zu zählen, doch Atzung und Schlossrechte (sloßrecht) sind mit Urfehde auszurichten; die Höhe sollen zwei Räte des Pfalzgrafen schätzen. Hans und Heinrich versprechen, den Landgrafen nicht mehr selbst zu befehden, ohne es vier Wochen zuvor anzukündigen. Jakob verspricht ihnen, dass der Landgraf allen Widerwillen gegen Hans Bonn, dem "enthelter", allen Gemeinern zu Drachenfels, Hans Lindenschmidt, Heinrich Neurot und anderen, die mit der Sache verbunden sind, abstellen wird und alle Gefangenen gegen Urfehde frei lassen wird. Damit ist alles geschlichtet und der Pfalzgraf soll zwei Schlichtungsbriefe (rachtungsbrieff) ausstellen.