Nachdem Hans Blumenhauer (Plomenhawer) zu Enslingen Dorothea Biermann, der Witwe Junker Jakob Berlers und Bürgerin zu Schwäbisch Hall, deren Viertel eines Weinbergs, grenzend an seinen eigenen 1 1/2 Morgen großen Berg, abgekauft hat, verschreibt er der Verkäuferin auch namens seiner Nachkommen und Erben eine jährliche und ewige Herrengülte von 1 sh h, fällig jeweils auf Martini, und sagt bei allen künftigen Besitzwechseln "nach rechter Herren gult geprauch, gewonhait vnd recht" ordentliche Aufgabe und Neubestand zu, wobei sich die dann fälligen Laudemien an einem Maximalwert seiner Güter von 20 fl orientieren müssen. Für den Fall säumiger Abgabenentrichtung sagt Blumenhauer der Biermann und deren Erben Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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