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Ludwig Scherr gelobt nach dem Verkauf seines von Kurfürst Friedrich II. von Sachsen zu Lehen gehenden Gutes Stöbnitz (Stobenicz) an Gerhard von Zwötzen (Zwoczen), sich bei Ansprüchen gegen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen sowie dessen Amtleuten mit Vergleichen und Rechtssprüchen (gleich und recht) zu begnügen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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