Heinrich Werner von Diethardt, kurfürstl. brandenburgischer Obristlieutnant und Kommandant der Stadt und Festung Kalkar, bekundet, daß Abt Ferdinand ihn nach dem Tod des Abts Adolf wiederum mit dem Horninghof im Gericht und Kirchspiel Kamen zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat durch seinen Bevollmächtigten Ehrenreich Erhniger, kurbrandenburgischen Generalwachtmeister, Auditeur des Regiments von Spaen, huldigen lassen in Gegenwart der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Wilhelm Strack und Johann Dietrich Bernardi, Richters bzw. Gerichtsschreibers des Abts.