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Kurfürst Joachim II. erlässt Regeln für die Erhebung rückständiger Schösse, mit Ausnahme des Kindergeldes durch den Frankfurter Rat (Schossprivileg)
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StAFF 1-102 Urkunden und Dokumente der Stadt Frankfurt (Oder)
StAFF 1-102 Urkunden und Dokumente der Stadt Frankfurt (Oder) >> 02. Organisation und Finanzen
25. Juni 1565
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Edition: Gurnik Nr. 405
Die Digitalisierung wurde gefördert durch die Deutsche Digitale Bibliothek aus Mitteln des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.