Äbtissin G(uda) und der Konvent zu Frauenalb reversieren gegenüber dem Straßburger Kleriker Berthold über die Stiftung von 13 Pfund Hellern zu einem ewigen Licht vor dem Altar ULF und bestimmen zur Unterhaltung des ewigen Lichts ihre Zinse und Einkünfte zu Metzlinschwand; sollte Frauenalb seine diesbezüglichen Pflichten vernachlässigen, gehen die entsprechenden Zinse und Einkünfte an das Kloster Herrenalb über, wiederum mit der Verpflichtung, zur Unterhaltung des ewigen Lichts.