Zu dem Streit zwischen der Gemeinde Kappel als Klägerin einerseits und dem Gotteshaus Oberried andererseits ergeht eine (vorläufige) Entscheidung der vorderösterreichischen Regierung, dass es vorläufig bezüglich des Erb- und Kaufdrittels, wie der Fischerei und der Lehnsrequisitionen beim Alten bleiben solle.