Göri Kröl, Untervogt, als Richter an Stelle des Landvogts von Schwaben, Johans Truchseß zu Waldburg, urteilt auf einem Tag zu Ravensburg in der Rechtssache zwischen dem Abt des Klosters Salmansweiler einerseits, Ammann, Rat und Gemeine zu Saulgau andererseits um den Gerichtsstand nach Saulgau zugezogener salemischer Untertanen. Als Schiedsleute werden eingesetzt vom Großkeller von Salmansweiler die ehrsamen Henggi Huntppis, Bürgermeister zu Ravensburg, und Ulrich Widmer zu Überlingen, von Saulgau Claus Winschenk von Riedlingen und Aulbr[brecht] Krumphaur von Mengen (Sprecher für Salem: Konrad Gremlich von Zußdorf). Sie bestimmen, daß der Großkeller, der Kaufmann zu Bachhaupten und ein weiterer unbescholtener Mann für Salem schwören sollen, daß Katharina Höppin, Witwe des Steinhöwers, ihre Kinder und Kindeskinder in ihr Gericht gehört haben, ehe die von Saulgau bekanntgemacht hätten, daß sie in ihr Bürgerrecht aufgenommen seien. Nachdem der Großkeller gebeten hatte, den Eid vor seinem Oberen ablegen zu dürfen, wird bestimmt, daß die von Saulgau die Klosterleute unbekümmert lassen sollen, sowie er den Eid geleistet habe