Die Gebrüder Ritter Eberhard und Reinhard von Neipperg (Nipperg) vertauschen an den Abt Reinhard [von Höfingen] und den Konvent von Bebenhausen ihre Rechte an dem großen und kleinen Zehnten zu Münchingen gegen des Klosters Höfe und Güter an Äckern, Wiesen etc. in Stadt und Mark Bönnigheim (Bünikein), auch die Kelter bei der Pfarrkirche und alle Zinsen und Gülten an Frucht, Geld, Wein, Gänsen, Hühnern etc. daselbst, ausgenommen den 6. Teil vom großen und 3. Teil vom kleinen Zehnten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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