Wolfgang Kärgl von Süßbach und Furth bekundet, dass durch den Abt von St. Emmeram seinem verstorbenen Vater Georg Kärgl die dem Kloster gehörige Obermul vor dem Dorf Unterneuhausen (Nidern Newnhaussen) und der Garten an der Mühle dort und drei Joch Acker in Hohenmoß vererbt worden sind (siehe Urkunde vom 2. November 1522, Nr. 2855). Diese Erb- und Baumannsrechte verkauft er an Veit Mullner von Unterneuhausen und seine Ehefrau Elisabeth. Diese und ihre Erben sollen der Grundherrschaft eine jährliche Gült und ihm, Kärgl, Stiftsleistungen entrichten. Der Hofmarkherrschaft sollen sie Vogtei und Scharwerk leisten. S=A