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Markgraf Eduard Fortunat von Baden belehnt den Reichard Rohart von Neuenstein, Gewalthaber seines Vetters Hans Adam von Neuenstein dem Älteren, in Gemeinschaft mit seinem Bruder Hans Georg und seinen Vettern Hans Konrad und Eberhard, Söhne des verstorbenen Rudolf von Neuenstein, als Mannlehen mit dem Hullershof zu Appenweier und weiteren Gütern [siehe 69 von Neuenstein Nr. 29, 1461 November 26].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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