Der Würzburger Bischof Rudolf [von Scherenberg] entscheidet auf Bitte der beteiligten Parteien einen Streit zwischen Abt Georg [Salzkestner], dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg und seinen Beständnern auf dem Stefaner- oder Fronhof in Poppenlauer (Boppenlawer) und den zu diesem gehörenden Afterlehen auf der einen Seite sowie Eberhard von Maßbach und Andreas von Herbstadt (Herbilstat) auf der anderen Seite wegen der Frondienste sowie Herberge und Atzung, welche die Letzteren von den Beständnern fordern. Der Bischof bestimmt den Umfang der von dem Hof und den Afterlehen zu leistenden Frondienste und legt fest, dass diese auch gegen eine jährliche Zahlung abgelöst werden können. Herberge und Atzung sollen Eberhard von Maßbach und Andreas von Herbstadt auf dem Hof und seinen Afterlehen künftig nicht mehr fordern. Dafür erhalten sie von den Beständnern eine festgelegte jährliche Summe. Außerdem steht ihnen von den Beständnern noch ein jährliches Schirmgeld in festgelegter Höhe zu, wofür sie deren Schutz übernehmen sollen. Diese Gerechtsame stehen den beiden auf Lebenszeit zu. Stirbt einer, dann kann das Kloster seinen Anteil an den Gerechtsamen von seinen Erben käuflich erwerben. Beide Parteien stimmen diesen Bestimmungen ausdrücklich zu. Der geben ist am montag nach vnnser lieben Frawen tag Concepcionis genant 1479. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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