Anspruch auf Widerruf einer Entscheidung der Vorinstanz und Bestätigung ihres ersten Urteils betr. den halben Domhof zu Eschweiler, ein Lehen des Kölner Domstifts (mit dem nach Strange 8, S. 12 das Schultheißenamt verbunden war), aufgrund eines Vertrages von 1497 zwischen Wilhelm von Nesselrode zum Stein, Landdrost des Landes Berg, und den Gebrüdern Engelbrecht Hurt von Schöneck, Erbmarschall des Landes Jülich, und Richard Hurt von Schöneck, den Vorfahren der Kontrahenten. Als Carsilius Hurt von Schöneck ab 1544 seinen Anteil an der Pacht schuldig blieb, ließ sich Bertram von Nesselrode, der Vater der Appellanten, in den Hof immittieren. Als er starb, waren seine Söhne noch minderjährig. Daher erhob ihre Mutter Anna (Stecke zu Herten) für sie die Ansprüche. Gegen die zunächst von der Vorinstanz verfügte Immission der Appellanten in den Hof hatten die Appellaten einen gegenteiligen Befehl an den Vogt von Eschweiler erwirkt. Die Appellanten wenden sich außerdem gegen die ihrer Meinung nach unzulässige Appellation der Gebrüder von Hetzingen an das RKG.
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Anspruch auf Widerruf einer Entscheidung der Vorinstanz und Bestätigung ihres ersten Urteils betr. den halben Domhof zu Eschweiler, ein Lehen des Kölner Domstifts (mit dem nach Strange 8, S. 12 das Schultheißenamt verbunden war), aufgrund eines Vertrages von 1497 zwischen Wilhelm von Nesselrode zum Stein, Landdrost des Landes Berg, und den Gebrüdern Engelbrecht Hurt von Schöneck, Erbmarschall des Landes Jülich, und Richard Hurt von Schöneck, den Vorfahren der Kontrahenten. Als Carsilius Hurt von Schöneck ab 1544 seinen Anteil an der Pacht schuldig blieb, ließ sich Bertram von Nesselrode, der Vater der Appellanten, in den Hof immittieren. Als er starb, waren seine Söhne noch minderjährig. Daher erhob ihre Mutter Anna (Stecke zu Herten) für sie die Ansprüche. Gegen die zunächst von der Vorinstanz verfügte Immission der Appellanten in den Hof hatten die Appellaten einen gegenteiligen Befehl an den Vogt von Eschweiler erwirkt. Die Appellanten wenden sich außerdem gegen die ihrer Meinung nach unzulässige Appellation der Gebrüder von Hetzingen an das RKG.
AA 0627, 4057 - N 259/805
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1585 - 1613 (1497 - 1607)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gebrüder Heinrich, Wilhelm, Bertram und Adolf von Nesselrode zum Stein, (Kl.) Beklagter: Adolf und Emmerich von Hetzingen bzw. die Vormünder von Emmerichs Tochter, Eschweiler, (Bekl.: Johann von Reuschenberg zu Setterich, Marschall und Amtmann zu Wilhelmstein, und Wilhelm von Eys gen. Beusdael als Vormünder der Appellaten) Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann von Vianden 1585 - Dr. Johann Pistorius [1604] 1605 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Jakob Kremer [1584] 1585 Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1573 - 2. RKG 1585 - 1613 (1497 - 1607) Beweismittel: Vertrag über den Domhof zu Eschweiler 1497 (36 - 39 in Q 6). Beschreibung: 4 cm, 119 Bl., lose; Q 1 - 18, Q 6 = Q 12 (Vorakten, sehr schlecht erhalten), 1 Beilage. Vgl. RKG 1542 (E 292/1122), RKG 2561 (H 1203/3935), RKG 2563 (H 1205/3937) und RKG 2564 (H 1206/3938).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:40 MESZ