Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die Brüder Simon, Berthold (Berlt), Erasmus und Valentin von
Merlau bekunden, dass sie von Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda,
Dekan Johann und...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1441-1450
1448 Februar 18
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebin ist als man czalte nach Cristi geburte in iare und tage als obgeschriben stet etcetera
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Simon, Berthold (Berlt), Erasmus und Valentin von Merlau bekunden, dass sie von Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, Dekan Johann und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde die Burg Mackenzell und das Gericht Aschenbach betreffend erhalten haben. Siegelankündigung Simons, Bertholds, Erasmus' von Merlau. Auf Bitte Valentins von Merlau besiegelt Heinrich Küchenmeister die Urkunde für ihn, jedoch ohne Schaden für sich und seine Erben. Inserierte Urkunde von 1448 Februar 18: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie den Brüdern Simon, Berthold, Erasmus und Valentin von Merlau und deren Geschwistern und Erben die Burg Mackenzell, sei sie Eigenbesitz oder Pfandschaft, sowie den Fuldaer Anteil im Gericht Aschenbach, darunter die zugekauften Besitzungen in Niedernüst (Nydern Nuste), in Rückers, dasjenige, was von den von Schlitz gekauft wurde und zwölf Viertel Getreide, die von Werner von Romrod erworben wurden, für 1600 Gulden rheinischer Währung auf Wiederkauf verkauft haben. Es besteht unbefristetes Wiederkaufsrecht zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] mit einer Ankündigungsfrist von einem Vierteljahr. Der Rückkauf findet in Fulda oder im Umkreis von drei Meilen statt. Sollte die Fuldaer Partei dann in eine Fehde verwickelt sein, soll den Fuldaer Zahlungsbeauftragten Geleit zugesichert werden. Sollte das Kloster einen angekündigten Wiederverkauf nicht finanzieren können, sollen die von Merlau das Pfand an einen anderen Hintersassen des Klosters für 1600 Gulden weiterverpfänden oder selbst behalten dürfen. Sollte das Kloster Fulda den Wiederkauf tätigen, sollen damit zur darauf folgenden Ernte auch alle Erträge an Getreide, das im Winter gesät wurde, an das Kloster übergehen. Vom Verkauf ausgenommen wird die Öffnung der Burg Mackenzell. Verlangt das Kloster Fulda die Öffnung der Burg, sollen die von Merlau dabei schadlos gehalten werden. Ausgenommen werden Folge [Kriegsfolge], Steuern und Viehbede sowie die Geistlichen, Burgmannen und Mannen von Stift, Kloster, Konvent, Amt und Propstei mit ihren Gütern und Rechten. Ausgenommen wird auch alles, was von Frowin von Haun (Hune) auf Wiederkauf gekauft wurde. Mitverkaufte Pfennigzinse (phennynge), die zur Burg Mackenzell gehören, sollen dort verbleiben und vom Fuldaer Abt neu angelegt werden. Siegelankündigung des Abtes Hermann und des Konvents von Fulda. (Datum anno Domini M° quadringentesimo quadragesimo octavo Dominica Reminiscere). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Simon von Merlau, Berthold von Merlau, Erasmus von Merlau, Heinrich Küchenmeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.