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Georg, Bischof von Minden, Dompropst zu Köln, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, gewährt Dechant, Senior, Kapitel und Vikarien der Kollegiatkirche St. Andreas in der Stadt Lübbecke, ihren Leuten und all ihrem Zubehör wegen der diesen zugefügten Beschwerungen, die Privilegien, wie sie sein Vorgänger und Bruder Administrator Franz zu Minden sowie Dompropst, Domdechant, Senior und Kapitel der Domkirche zu Minden gewährt haben, und sagt ihnen seinen Schutz zu besonders auf Schloß Reineberg und in der Stadt Lübbecke. Sie gewähren ihnen und ihren Leuten und ihrem Zubehör alle üblichen Freiheiten vorbehaltlich nur der landtsfürstliche(n) und bischoffliche(n) Hoichheit, Jurisdiction, Oberigkeit und Gerechtigkeit. Vertretung in Klagesachen durch den Bischof und das Domkapitel. Ankündigung der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers. Datum: nach Christi unsers erlosers geburt, alss men schreib dausent funffhundert acht unnd funfftzig ahm tage Nicolai, welcher ist der sechst tag Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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