"Consens ad litigandum" (= Genehmigung, Klage zu erheben) für den Pfleger zu Trostberg in der Sache der mit dem Herrschaftsgericht Wald der Grafen zu Wartenberg umstrittenen Jurisdiktion auf dem Stündlschachner-Gütl und Genehmigung, gegen das ergangene Urteil zu appellieren.

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Staatsarchiv München