Konrad Schenk zu Erbach, Konrad von Bickenbach und Ritter Heinz Stumpf von Lindenfels (Heynzeln Stump) bekunden, dass Graf Gerhard von Rieneck den drei vorgenannten gelobt hat, dem Erzbischof Heinrich von Mainz und dessen Stift an dem Haus zu Bickenbach keinen Schaden zu tun. Außerdem verpflichtet er sich, zugefügten Schaden zu ersetzen und, sollte er einen Anteil am Haus gewinnen, diesen den Ausstellern zu überlassen.