Friedrich [I.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, bestätigt die Schenkungen seines Großvaters Heinrich an das Magdalenerinnenkloster Großenhain. Die Schenkungen bestehen aus neun Hufen in Kolkwitz [sw. Großenhain], Gärten außerhalb und Fleischbänken innerhalb der Stadt Großenhain, den Dörfern Naundörfchen [w. Großenhain], Medessen [sw. Großenhain] und Adelsdorf [nö. Großenhain], sieben Hufen in Wildenhain [w. Großenhain] sowie dem Dorf Altleis [sö Großenhain] mit einem Vorwerk (, zu dem drei Hufen gehören. Ebenso gehören zu dieser Schenkung vom Hospital Großenhain herrührende Abgaben und Rechte, nämlich sechs Pfund Pfennige jährlicher Zinse, Mühlenrechte, Wiesen (prata), Weiden und acht Scheffel Weizen jährlicher Zinse, ferner vier Hufen in Folbern (Volbur) [ö. Großenhain] mit ebendort gelegenem Wald und das Dorf Gohlis [n. Riesa]. Friedrich [I.] weist seine Beamten in Großenhain an, für diese Güter keine Dienste, Abgaben oder Beden von den Schwestern zu verlangen und die Bewohner der Güter nicht ihrer eigenen Gerichtsbarkeit zu unterstellen.- Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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