Kapitel und Klerisei zu Soest vergleichen sich mit den Salzbeerbten über den Salzpreis. Da die Geistlichen nach Aussagen der Ältesten bis 1673 denselben Preisvorteil wie die Soester Bürger genossen haben und auch die Salzbeerbten in ihrem Archiv diesbezüglich Schriftstücke gefunden haben, ist den Geistlichen für das zum Eigenverbrauch bestimmte Salz der bürgerliche Preis zugebilligt worden. Auf Wunsch wird der Dechant den Sälzern anzeigen, wieviel die geistlichen Haushalte brauchen. Derjenige, der Salz an Dritte weiterverkauft, wird vom Preisprivileg ausgeschlossen. Beide Parteien siegeln. Es unterschreiben H. S. v. Böckenförde gen. Schüngel und Steffen Budde, Senior, sowie Detmar v. Menge, Worthalter, J. R. Redberg und J. Michels.

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