Die Schöffen zu Neuss (Hermann Rypgen, Johann van der Lawick) beurkunden, einen zwischen dem Kloster Gnadenthal und Stephan Schroeder geschlossenen Vergleich, demzufolge der letztere dem Kloster schuldig sein soll 5 Mark Rente jährlich zu zahlen und die seit einigen Jahren ausstehende Rente von 17 ½ Gulden in jährlichen Raten von je 2 ½ Gulden nachzuzahlen. D. 1518 auf unser lieber frawen abend nativitatis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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