Jos Egen und Ehefrau Anna Stotz zu Butzenberg bekennen, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihnen und ihren Kindern das Gut zum Butzenberg verliehen hat. Sie müssen es in gutem Zustand erhalten, persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und dürfen es nicht veräußern, verpfänden oder schlaizen, insbesondere kein Holz daraus verkaufen. Jährlich zu Martini zahlen sie Zins und Hubgeld gemäß dem Rodel des Klosters. Sie werden das Kloster nicht an der Anlage eines Weihers hindern; es kann vielmehr zu diesem Zweck Holz aus dem Gut entnehmen. Im Fall der Ungenossamenehe oder bei sonstigen Verstößen gegen die Leihebedingungen fällt das Gut dem Kloster heim. Beim Abzug haben die Beliehenen keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz, sie müssen dann aber Heurichte und Dritteil zurücklassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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