Befehlsschreiben Landgraf Philipps an den Homberger Rentmeister betr. die Entrichtung von Frucht- und Geldzinsen
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Urk. 18, 615
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1537
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1520-1539
Kassel, 1537 November 13
Abschrift Papier. - Unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Cassel dinstags nach Marthini episcopi anno etc. 37
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp an den Homberger Rentmeister Jakob Schrendeisen: Erklärt, daß Kurt Schoppen (Schip), Pfarrer (predicandt) zu Obergrenzebach, dem Stift Cappel 40 fl. gegeben habe, worüber der Rentmeister sich bei dem dortigen Abt erkundigen könne. Weist ihn an, dem Pfarrer aus den Gefällen des Stifts lebenslang jährlich 1 1/2 Malter Frucht, halb Korn und halb Hafer Hessischen Maßes, zu geben, das Ganze in Rechnung zu stellen und mit ihm zu verrechnen. Des weiteren befiehlt er ihm, dem genannten Pfarrer die Witwen [!] zu Seigertshausen (Sigerishausßen) und besonders die 9 1/2 lb., die davon bisher jährlich dem Stift zugefallen sind, zu entrichten in Ansehung der Tatsache, daß dieser zu Seigertshausen das Pfarramt versieht. [Unter dem Text:] Vnßerm renthmeister zu Hombergk vnd lyben getruwen. [Auf der Rückseite:] Lyber her Cun radt, ich habe um [?] einmahl durch gottes genode vnd vlißiges ansuchung euwer sach zum ende vnd besten ich vermocht vßgericht. Got sey lob. Domit ir aber wisßen moget wie der beuellichs bryffs an den rent[meister] zu Hombergk ludt vnd helth schicke ich euch hermit [?] copiam , die selbige bie euch zu behaltten vnd doruff behelffen. Vnd nemit alßo von euwerem willigen [... (?)] zu gut etc.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (16.Jh., kopfständig) Curdt Schoppenn zu Oberngrinzepach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: ---
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp an den Homberger Rentmeister Jakob Schrendeisen: Erklärt, daß Kurt Schoppen (Schip), Pfarrer (predicandt) zu Obergrenzebach, dem Stift Cappel 40 fl. gegeben habe, worüber der Rentmeister sich bei dem dortigen Abt erkundigen könne. Weist ihn an, dem Pfarrer aus den Gefällen des Stifts lebenslang jährlich 1 1/2 Malter Frucht, halb Korn und halb Hafer Hessischen Maßes, zu geben, das Ganze in Rechnung zu stellen und mit ihm zu verrechnen. Des weiteren befiehlt er ihm, dem genannten Pfarrer die Witwen [!] zu Seigertshausen (Sigerishausßen) und besonders die 9 1/2 lb., die davon bisher jährlich dem Stift zugefallen sind, zu entrichten in Ansehung der Tatsache, daß dieser zu Seigertshausen das Pfarramt versieht. [Unter dem Text:] Vnßerm renthmeister zu Hombergk vnd lyben getruwen. [Auf der Rückseite:] Lyber her Cun radt, ich habe um [?] einmahl durch gottes genode vnd vlißiges ansuchung euwer sach zum ende vnd besten ich vermocht vßgericht. Got sey lob. Domit ir aber wisßen moget wie der beuellichs bryffs an den rent[meister] zu Hombergk ludt vnd helth schicke ich euch hermit [?] copiam , die selbige bie euch zu behaltten vnd doruff behelffen. Vnd nemit alßo von euwerem willigen [... (?)] zu gut etc.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (16.Jh., kopfständig) Curdt Schoppenn zu Oberngrinzepach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: ---
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Den pfarhern zu Oberngrenzenbach belangende Philips Lieber getruwer, hir inleigende hastu zu ersehen (2) weshalb Curdt Schip predicandt zu Oberngrenzenbach (3) vns supplicirende bitet, wo nu dem alßo das er (4) solliche verzigk goldt gulden bey das closter Spis (5) Kappell, des du dich wole bey dem apt do selbest (6) erkundig[en] kanst, gegeben so beuelen mir dir (7) das du ime von vnsserth weigen aus sollichs (8) closters gefellen diwile er lebet yedis jars besondern (9) anderthalp maltter fruecht parttim, halb korne halp (10) haffern Hessisch mass, gebest vnd entrichtest, (11) sollichs alßo in deme rechnung stellest vnd vns (12) verechenst. Am andern beuelen mir dir auch (13) das du obbemelttem supplicanttem [!] die witwen (14) zu Segerishaussßen vnd sonderlich die zehenthalb (15) pfundt geldes so dar von in obgemelt closter (16) jerlich bis do her geuallen sindt, in ansehunge (17) das er zu Segerishaußen das pfarampt curirit (18) vnd vorsehit [linker Rand von anderer Hand: aldiewil er solch pfar curit vnd versihett] volgen losßt vnd entrichtest vnd (19) solichs glicher gestaldt in diner rechnung an(20)zeugst. Verlosßen mir vns genzlich. Datum ...
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ