Klage auf Herausgabe eines Viertels der von den Eheleuten Gerhard von Hoemen und Odenkirchen und Anna von Viersen, den Großeltern der Kläger, ihren vier Kindern Margaretha, Jakob, Andries und Carda hinterlassenen Erbgüter, die im Herzogtum Jülich, im Erzstift Köln, in der Stadt Köln, in der Herrschaft Dyck (Kr. Grevenbroich) und anderswo liegen. Insbesondere Klage auf Herausgabe eines Viertels des Krawinkeler (Kraewinckeler) Hofs bei Wallrath (Kr. Grevenbroich) in der Herrschaft Dyck und auf 1000 Goldgulden Hauptverschreibung auf Kaster (Kr. Bergheim), die Werner von Bocholtz zum Busch, der Stiefvater der Kläger, in Besitz genommen hat. Der letzt genannte Klagepunkt wird während des Prozesses durch einen außergerichtlichen Vergleich entschieden. Die Kläger erkennen die Leibzuchtsrechte ihres Stiefvaters an und sollen dafür den ganzen Krawinkeler Hof. erhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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