Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Reichserztruchsess und Kurfürst, beurkundet, dass ein von ihm eingesetztes Gericht in einer Streitsache zwischen Ritter Weiprecht (Wypprecht) von Helmstadt (Helmstat) und Bürgermeister und Rat zu Heilbronn (Heylpronn) wegen 500 fl, die die von Heilbronn dem Weiprecht und seinen Voreltern als Reichssteuer jährlich gegeben haben, einen Spruch gefällt hat.