Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Veronika, geborene Gräfin von [Sayn-]Wittgenstein (grefin von Wittichstein) und Ehefrau seines Oheims Graf Philipps II. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg (Nassawe und zu Sarbrucken), aus besonderer Gunst mitsamt ihren Gütern, soweit er diese aus den Ämtern und Gebieten der Pfalzgrafschaft beschirmen kann, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Schirm soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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