Georg May (George May) und Friedrich Wolf (Friedrich Wolff), Vormünder der Erben des verstorbenen Bautzener Bürgers und Apothekers Bartholomäus Fritzsche, bekräftigen infolge des Streits um den Gadegast´schen Bierhof, dass das Depositum des Alex Fritzsche nicht ausgezahlt werden kann und dass sie sich vorbehalten, die Bürgschaft Johann Schönborns gemäß Eintrag im Stadtbuch vom 5. Oktober 1609 beanspruchen. Beigefügt ist eine Aufrechnung der Summe, die Johann Schönborn gemäß seiner Bürgschaft vom 5. Oktober 1609 für seinen Schwager Christian Gadegast dem Alex Fritzsche schuldet. Ein Nachtrag vom 16. Dezember 1616 vermerkt, dass Georg May die nach Abzug des Depositums errechneten 61 Taler, 22 Groschen und 6 Pfennige in Empfang genommen hat.