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Besoldungsabzüge von denenjenigen Perzipienten [Empfängern], so aufs neue in den Genuss vorhin in fürstlich merseburgischen Diensten nicht gehabter Besoldungen treten, und deren Einschickung zur Armenhauskasse
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Besoldungsabzüge von denenjenigen Perzipienten [Empfängern], so aufs neue in den Genuss vorhin in fürstlich merseburgischen Diensten nicht gehabter Besoldungen treten, und deren Einschickung zur Armenhauskasse