Kaiser Leopold II. (voller Titel) belehnt als Erzherzog von Österreich Anton (Damian Friderich Anton Hugo) Schenk Freiherr von Stauffenberg als Familienoberhaupt (Seniori Familiae) und als Lehenträger seiner drei Schwestern Maria Anna [Schenkin], verheiratete Gräfin von Stadion, Maria Rosina [Schenkin], verheiratete Freiin von Freyberg[-Eisenberg] zu Hürbel und Franziska (Maria Franziska) [Schenkin], verheiratete Freiin von Freyberg[-Eisenberg] zu Hopferau, und aller ihrer männlichen und weiblichen Nachkommen mit der Hochgerichtsbarkeit und dem Blutbann in ihrem Rittergut Baisingen, das der [vorderösterreichischen Herrschaft] Hohenberg lehenbar ist, nachdem er als jetzt regierender Landesfürst nach dem Tod seines Bruders Joseph II. das von ihr hinterlassene ober- und vorderösterreichische Fürstentum mit Land und Leuten und den inkorporierten Markgrafschaften, Landgrafschaften, Graf-, Herr- und Lehenschaften übernommen und am 4. Juni 1790 eine Einberufung aller Vasallen in den österreichischen Vorlanden ausgeschrieben hat. Die Belehnung erfolgt außerdem für die von Johann Werner Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen fünf Töchter Anna Maria Norbertina [Schenkin], verheiratete Freiin von Welden, Maria (Sophia) [Schenkin], verheiratete Freiin von Speth [von Fünfstetten], Maria Anna Franziska Esther (Maria Franziska) [Schenkin], verheiratete Freiin von Greiffenklau [von Vollraths], Eleonore (Magdalena Eleonora Maria Anna) [Schenkin] und Franziska (Maria Franziska Antonia) [Schenkin], verheiratete Freiin vom Stain, mit allen ihren ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, außerdem auch für die von seiner Schwester Schwester Maria Margaretha Jakobea, geborene Schenkin Freiin von Stauffenberg, mit [Johann Ludwig Konstantin] Freiherr von Ulm auf Erbach, für die von Maria Barbara von Wernau (Werdenau) und Johann Friedrich Freiherr von Ow und für die von Elisabeth von Wernau mit Joachim Ignatius von Rotenhan ehelich gezeugten Kinder mit allen männlichen und weiblichen Nachkommen, deren Namen und Anzahl vorbehalten bleiben. Bei der Lehensfolge müssen sich die Nachkommen der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg beiderlei Geschlechts durch ihre rechtmäßige Abstammung legitimieren. Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg kann mit dem Halsgericht künftig als Belehnter und als Lehensträger seinen Unterrichtern und Amtleuten das Rechtsprechen befehlen. Die Richter und Amtleute sind berechtigt, die Straftäter und Verdächtigen in Baisingen festzunehmen und nach ausreichenden Beweisen, peinlicher Befragung, jeweiligem Geständnis und offenbarer Verhandlung oder Überzeugung nach Recht und Ordnung öffentlich zu strafen und zu richten. Die Obrigkeit des Ausstellers und des Erzhauses Österreich und die Rechte und Gerechtigkeiten anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Bei jedem Lehenfall müssen die genannten Lehensvasallen und ihre Nachkommen die Hochgerichtsbarkeit und den Blutbann vom Aussteller und Erzhaus Österreich neu empfangen, die übliche Lehenspflicht mit einem Gelübde und Eid leisten und auch von ihren Niederrichtern und Amtleuten abnehmen, die bei dieser Belehnung mit besonderer kaiserlicher Bewilligung vom 4. August 1791 der oberösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Doktor Johann Baptist Traschak mit einem leiblichen Eid auf Gott geleistet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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