Ludolf von der Rhur, Jurisdiktionsherr zu Ossenberg, gegen Johann Henrich Boom, Schöffe daselbst, wegen des Hans- und Flachsteichens in den vom Rhein gespeisten Kuhlen und des dadurch in einem Fischweiher, dessen Eigentum Boom für sich beansprucht, angerichteten Schadens I

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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