Anna Fischeß, Mutter, und die Schwestern der Versammlung der dritten Franziskanerregel zu Neuhausen versprechen mit Erlaubnis ihres Ordensprovinzials den Junkern Friedrich und Hans v. Neuhausen, ihren Vogtherren, daß sie kein liegendes Gut und keinen Zins, welche zu dem neuhausisches Stab gehören, ohne Einwilligung derer v. Neuhausen kaufen werden. Durch Erbfall und dergleichen angefallene Güter sollen innerhalb Jahresfrist verkauft werden. Die Versammlung hingegen darf von den Vogtherren nicht genötigt werden, gegen ihren Willen jemanden in ihre Versammlung aufzunehmen. (Unbegl. Abschrift des 18. Jh.)

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...